Gebüren

Jahresbeiträge
Die jährlichen Mitgliedsbeiträge werden von jedem Mitglied erhoben und können auf Beschluß des Executive Committee geändert werden. Die Jahresbeiträge sind am 31. Januar eines jeden Jahres zu zahlen, die entsprechenden Rechnungen werden vom Schatzmeister im November des vorangehenden Jahres ausgestellt. Jedes Mitglied, das mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags mehr als zwei Jahre im Rückstand ist, wird als zurückgetreten betrachtet.

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