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Gebüren
Jahresbeiträge
Die jährlichen Mitgliedsbeiträge werden von jedem Mitglied erhoben
und können auf Beschluß des Executive Committee geändert
werden. Die Jahresbeiträge sind am 31. Januar eines jeden Jahres
zu zahlen, die entsprechenden Rechnungen werden vom Schatzmeister im November
des vorangehenden Jahres ausgestellt. Jedes Mitglied, das mit der Zahlung
des Mitgliedsbeitrags mehr als zwei Jahre im Rückstand ist, wird
als zurückgetreten betrachtet.
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