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Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied
Die ordentliche
Mitgliedschaft ist für die wichtigsten Druck- und Verlagsanstalten
für nationale Regierungen und/oder die Vereinigungen der Regierungsdrucker
und -verleger vorgesehen, die durch ihre amtlichen Vertreter vertreten
sind. Für jedes Land wird nur ein ordentliches Mitglied zugelassen.
Kleinere Firmen können assoziierte Mitglieder werden. Nur ordentliche
Mitglieder verfügen über das passive Wahlrecht.
Assoziiertes
Mitglied
Die anderen Druck- und Verlagsanstalten, die für nationale Regierungen
und sonstige Behörden arbeiten, können assoziierte Mitglieder
werden. Dazu gehören auch Firmen, die für Hochschulen und Universitäten
arbeiten. Assoziierte Mitglieder haben volle Teilnahmerechte, mit Ausnahme
des aktiven und passiven Wahlrechts.
Angeschlossenes
Mitglied
Angeschlossene Mitglieder sind Hersteller und Lieferanten der Druck- und
Medienfirmen, ihrer Zulieferer und Dienstleister. Sie haben begrenzte
Teilnahmerechte, sind nicht stimmberechtigt und verfügen über
kein passives Wahlrecht.
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