Mitgliedschaft Ordentliches Mitglied

Die ordentliche Mitgliedschaft ist für die wichtigsten Druck- und Verlagsanstalten für nationale Regierungen und/oder die Vereinigungen der Regierungsdrucker und -verleger vorgesehen, die durch ihre amtlichen Vertreter vertreten sind. Für jedes Land wird nur ein ordentliches Mitglied zugelassen. Kleinere Firmen können assoziierte Mitglieder werden. Nur ordentliche Mitglieder verfügen über das passive Wahlrecht.

Assoziiertes Mitglied
Die anderen Druck- und Verlagsanstalten, die für nationale Regierungen und sonstige Behörden arbeiten, können assoziierte Mitglieder werden. Dazu gehören auch Firmen, die für Hochschulen und Universitäten arbeiten. Assoziierte Mitglieder haben volle Teilnahmerechte, mit Ausnahme des aktiven und passiven Wahlrechts.

Angeschlossenes Mitglied
Angeschlossene Mitglieder sind Hersteller und Lieferanten der Druck- und Medienfirmen, ihrer Zulieferer und Dienstleister. Sie haben begrenzte Teilnahmerechte, sind nicht stimmberechtigt und verfügen über kein passives Wahlrecht.

 

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